FAQ
Häufig gestellte Fragen
Wer zahlt für das Kfz-Gutachten?
Die Kosten für das Gutachten werden normalerweise von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen, bei einem unverschuldeten Unfall in der Regel von der gegnerischen Versicherung.
Kann ich meinen eigenen Gutachter wählen?
Ja, Sie haben das Recht, einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen, um eine neutrale Bewertung des Fahrzeugschadens zu erhalten.
Was ist der Unterschied zwischen einem Kostenvoranschlag und einem Gutachten?
Ein Kostenvoranschlag wird meist von der Werkstatt erstellt und enthält nur die geschätzten Reparaturkosten. Ein Gutachten vom unabhängigen Kfz-Gutachter geht deutlich weiter: Es dokumentiert den gesamten Schadenumfang detailliert und rechtssicher und berücksichtigt Wiederbeschaffungswert, Restwert, Nutzungsausfall und mögliche Wertminderung.
Welche Unterlagen benötige ich?
Benötigt werden Fahrzeugschein, Unfallbericht, Kontaktdaten der Versicherung sowie ggf. Fotos oder Angaben zum Unfallhergang.